Zielgruppe und Zielsetzung des ambulanten Clearings

Das ambulante Clearing wird in Familien eingesetzt, bei denen ein noch nicht näher bestimmter sozialpädagogischer Hilfebedarf  besteht und/oder ein Gefährdungspotential vermutet wird, welches sich negativ auf die altersgemäße Entwicklung der Kinder auswirken könnte. Ziel des ambulanten Clearings ist die Erfassung und Definition aller familienspezifischer Problemlagen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen und zugänglichen Ressourcen werden gemeinsam mit der Familie sozialpädagogische, erzieherische und/oder therapeutische Maßnahmen für die einzelnen Familienmitglieder besprochen und gegebenenfalls eingeleitet. In der diagnostischen Abklärung der konkreten familiären Situation finden folgende Bereiche besondere Berücksichtigung:
  • Sozioökonomische Lebensumstände der Familie
  • Familienstruktur und familiäre Interaktion (Genogramm)
  • Wohn- und Arbeitssituation
  • Psychosoziale Lebensbedingungen der Kinder
  • Erwartungen der Familie
  • Vorhandene Ressourcen der Familie
  • Motivation zur Mitarbeit
 

Dauer und Intensität des ambulanten Clearing

Die Intensität des ambulanten Clearings beträgt in der Regel fünf bis sechs Wochenstunden. Die Maßnahme ist auf eine Dauer von ca. 12 Wochen ausgelegt. Dauer und Intensität können jedoch in Absprache mit dem auftraggebenden Jugendamt der konkreten familiären Situation angepasst werden.  

Aufnahmeverfahren und Hilfeplan

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Familie, Jugendamt und Clearingstelle  werden die gegenseitigen Erwartungen und Vorstellungen erörtert und geprüft sowie über den Beginn und den zeitlichen Umfang der Maßnahme entschieden. Im Sinne eines Hilfeplans wird über die Ziele und offenen Fragen der Maßnahme eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die vor Beginn des ambulanten Clearingverfahrens vorliegt.  

Methode

Zu Beginn des Clearings wird durch ein Erstinterview die familiäre Vorgeschichte und Lebensbiografie der einzelnen Familienmitglieder erfasst. Im Anschluss wird eine differenzierte soziale Diagnostik mit allen Familienmitgliedern erstellt. Bei vorhandener Indikation wird eine medizinische, psychologische oder entwicklungspsychologische Abklärung unter Hinzuziehung externer Fachkräfte eingeleitet. In verschiedenen Settings finden wiederholte Verhaltensbeobachtungen statt. Akute Problemlagen, bzw. die körperliche, soziale und psychische Entwicklung der Kinder und Eltern wird in detailliert Form erfasst, im Einzelfall analysiert und Lösungsvorschläge benannt. Das ambulante Clearing wird größtenteils im familiären Lebensumfeld der Betroffenen durchgeführt. Hierbei werden nach Möglichkeit alle Personen und Institutionen des sozialen Umfeldes mit einbezogen, die für die Familiensituation relevant sind.  

Abschluss des Clearing

Am Ende eines Clearingprozesses werden den Betroffenen und dem Jugendamt weiterführende Hilfsangebote vorgeschlagen. Diese sind abgestimmt auf die individuelle Problemlage und Lebenssituation der Familie und der einzelnen Familienmitgliedern. Das auftraggebende Jugendamt erhält einen ausführlichen Bericht über Zielsetzung, Verlauf und aktuelle Situation der Familie. Die inhaltlichen Ergebnisse des Clearings führen zu detaillierten Empfehlungen und Vorschläge für weiterführende Hilfen und Maßnahmen. Motivationslage und Ressourcen der Familie werden berücksichtigt. In einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten werden die Hilfen konkretisiert und  eingeleitet.  

Qualitätsmerkmale

  • Sozialpädagogische Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe oder der Jugendförderung
  • Teamstrukturen: Fachberatung durch Leitung; kollegiale Beratung; Supervision
  • Regelmäßige Fortbildungen
  • Externe Fachberatung bei Bedarf
  • Ausführliche Dokumentation des Clearingverlaufs
  • Nutzung der Infrastruktur des Trägers bei Bedarf